Balkonsanierung: Wer zahlt was? Die klare Antwort für Eigentümer, WEG und Mieter
- Kostenlose Besichtigung mit Feuchtemessung
- Schriftlicher Festpreis, keine Nachträge
- Meisterbetrieb aus Hamburg-Bahrenfeld
- 5,0 ★ bei Google (976 Bewertungen)

„Eine klasse Beratung, ein fairer Preis, eine termingerechte und saubere Ausführung, und das Ganze in bester Qualität!"
Kundenbewertungen
Ausgezeichnete kompetente und freundliche Beratung, sowie fein selektiertes Qualitäts-Sortiment.
Habe eine stark nikotinbelastete Wohnung komplett kernsanieren lassen – von der kompetenten Beratung bis zur einwandfreien Ausführung war ich durchweg begeistert.
Richtig toller Malerbetrieb, ich wurde toll beraten und die Arbeiten sind super geworden.
Die Firma Brandt hat unser Badezimmer komplett neu gestaltet, und wir könnten nicht glücklicher sein. Die Materialien und Farben wurden perfekt ausgewählt, und die Ausführung war absolut professionell.
Echte Google-Rezensionen unserer Kunden, Betrieb: Profimaler Brandt Verwaltungs-GmbH.
Die häufigste Frage unserer Kunden
Fast jeder Anruf beginnt mit derselben Frage: Wer muss das eigentlich zahlen? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, welchem Teil des Balkons was fehlt. Platte, Abdichtung und Geländer gehören zur Bausubstanz, die zahlt der Eigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft. Der Belag und die Innenseite sind je nach Teilungserklärung oft Sondereigentum.
Bei Mietwohnungen ist die Sache klar: Alles Bauliche ist Vermietersache. Der Mieter muss Schäden nur melden, nicht bezahlen, außer er hat sie selbst verursacht. Als Mieter können Sie diese Seite direkt an Ihren Vermieter weitergeben, wir erstellen das Angebot dann für ihn.
Und bei der WEG? Dann braucht die Sanierung meist einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Dafür liefern wir Ihnen die beschlussfähige Beschreibung: Leistungsverzeichnis, Festpreis, Fotos vom Schadensbild. Damit hatte bisher jede Versammlung eine belastbare Grundlage.
Das machen wir für Sie
Balkonabdichtung
Der häufigste Gemeinschaftsschaden: Wasser zieht durch und gefährdet die Substanz.
Mehr dazuBetonsanierung
Abgeplatzter Beton und rostende Bewehrung sind klassisches Gemeinschaftseigentum.
Mehr dazuEntwässerung & Abläufe
Verstopfte Abläufe und fehlendes Gefälle, die unterschätzte Schadensursache.
Mehr dazuWas kostet das bei Ihnen?
Ermitteln Sie hier die Preisspanne für Ihr Projekt. Richtwerte zur Orientierung, Ihr Festpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung.
Ihr Balkon-Preis in 3 Schritten
Ihre Vorteile bei uns
Festpreis nach Besichtigung
Kostenlose Besichtigung mit Feuchtemessung, danach schriftlicher Festpreis. Keine Nachträge.
Meisterbetrieb aus Hamburg
Eingetragener Malermeisterbetrieb aus Bahrenfeld, spezialisiert nur auf Balkon und Terrasse.
Ein fester Ansprechpartner
Vom ersten Anruf bis zur Übergabe immer dieselbe Person. Keine wechselnden Gesichter.
Fotodokumentation
Jeder Schritt wird mit Fotos dokumentiert und bei der Übergabe an Sie übergeben.
Verbindliche Termine
Start und Fertigstellung stehen im Angebot. Wir räumen täglich auf und übergeben besenrein.
5,0 Sterne bei Google
976 echte Bewertungen. Hamburg vertraut uns seit Jahren Balkon und Terrasse an.
Profi Balkonsanierung Hamburg
Balkonsanierung: Wer zahlt? vom Spezialisten
Individuelle Lösungen für Ihren Balkon
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung oder nutzen Sie unseren Online-Kostenrechner, um Ihr Projekt direkt zu planen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Balkonsanierung in der WEG?
In der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft alles, was Gemeinschaftseigentum ist: Platte, Abdichtung, tragende Teile des Geländers. Was Sondereigentum ist, steht in der Teilungserklärung, meist Belag und Innenausbau. Die Kosten verteilen sich nach Miteigentumsanteilen, wir erstellen die beschlussfähige Aufstellung dafür.
Wer zahlt die Balkonsanierung bei einer Eigentumswohnung?
Bei der Eigentumswohnung gilt dieselbe Trennung: Gemeinschaftseigentum zahlt die WEG aus der Instandhaltungsrücklage oder einer Sonderumlage, Sondereigentum zahlen Sie als Wohnungseigentümer selbst. Prüfen Sie die Teilungserklärung, dort steht die genaue Abgrenzung.
Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter, sofern es um die Bausubstanz geht: Abdichtung, Betonschäden, Geländer, Abläufe. Der Mieter zahlt nur Schäden, die er selbst verursacht hat, etwa durch unsachgemäße Nutzung. Wichtig für Mieter: Schäden früh melden, sonst droht Ärger wegen verspäteter Anzeige.
Balkon undicht, wer zahlt den Wasserschaden?
Die Abdichtung ist Gemeinschafts- beziehungsweise Vermietereigentum, also zahlt der Eigentümer die Reparatur der Ursache. Für Folgeschäden an Ihrem Eigentum (Möbel, Boden im Zimmer) greift je nach Fall die Gebäude- oder Hausratversicherung. Wir dokumentieren Schadensbild und Ursache versicherungstauglich mit Fotos und Feuchtewerten.
Balkonabfluss verstopft, wer zahlt?
Der Ablauf gehört zur Substanz, die Reinigung und Instandsetzung zahlt der Eigentümer beziehungsweise die WEG. Hat ein Mieter die Verstopfung nachweislich verursacht, etwa durch heruntergespülte Reste, kann er zur Kasse gebeten werden. Wir reinigen und erneuern Abläufe und prüfen gleich das Gefälle mit.
Wann muss der Vermieter den Balkon sanieren?
Sobald die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist: undichte Stellen, abplatzender Beton, wackeliges Geländer. Ein gesperrter oder nicht nutzbarer Balkon kann die Miete mindern. Wer früh saniert, zahlt weniger, weil aus dem kleinen Abdichtungsschaden sonst ein teurer Betonschaden wird.
Übernimmt die Versicherung die Balkonsanierung?
Die Instandsetzung der Bausubstanz zahlt keine Versicherung, das ist Instandhaltung. Anders bei Folgeschäden: Zieht Wasser in die Wohnung ein, zahlt oft die Gebäudeversicherung den Folgeschaden. Unsere Fotodokumentation mit Feuchtemessung hilft bei der Regulierung.
Anfrage senden, kostenlos und unverbindlich
Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Wir melden uns mit dem Termin für die kostenlose Besichtigung.
Warum Profi Balkonsanierung Hamburg?
Spezialisiert nur auf Balkon und Terrasse, kein Nebenbei-Handwerk
Meisterbetrieb aus Bahrenfeld, kurze Anfahrt in jeden Stadtteil
Festpreis nach kostenloser Besichtigung mit Feuchtemessung
Fotodokumentation zu jeder Baustelle, Übergabe besenrein

